Die Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. stellt sich vor!
BIOS-BW: Wir schützen Opfer!
Wegsperren allein hilft nicht – die Behandlung von Straftätern
ist präventiver Opferschutz!

Allein durch eine immer schärfer werdende gerichtliche Haft- und Sanktions-Praxis kann ein ausreichender Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern nicht erreicht werden. Vielmehr bedarf es weiterer Maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Behandlung der bei solchen Tätern zumeist vorliegenden Persönlichkeitsstörung, denn nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen kann durch eine erfolgreiche Behandlung das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert und bei einem noch nicht straffällig Gewordenen
(sog. Tatgeneigter) die Begehung einer ersten Straftat verhindert werden.
Zu einer erfolgreichen Behandlung gehört auch eine frühzeitge Dignostik. Am 3. März 2009 haben wir deshalb dem Bundesministerium der Justiz das BIOS-Memorandum vorgelegt, in welchem wir nach Schweizer Vorbild eine im deutschem Recht bislang nur in Ausnahmefällen (§ 246a StPO) vorgesehene sachverständige Begutachtung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Frage fordern, ob diese an einer pyschischen Störung leiden und welche Möglichkeiten der Behandlung bestehen. Diese Vorschläge hat die FDP-Bundestagsfraktion nach einer Anhörung von BIOS am 17. März 2010 im Reichtagsgebäude in Berlin nunmehr durch die Forderung nach der Einführung einer „Therapiepflicht für Sexualstraftäter" aufgenommen und wurde von BIOS am 26. Oktober 2011 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum STORMG vorgestellt (mehr unter: Memorandum-Bundestagsdiskussion). Insoweit haben wir auch durch eine von uns beim Psychiatrischen Dienst des Kantons Zürich (PPD) in Auftrag gegebene Studie nachweisen können, dass durch solche therapeutischen Maßnahmen schon allein die ansonsten anfallenden Haftkosten um mehr als die Häflte gesenkt werden kann (mehr unter Rückfalluntersuchungen). Am 13. März 2013 hat der deutsche Bundestag sodann das StOMRG verabschiedet, in welchem entsprechend unseres Reformvorschlags nunmher jedenfalls eine Begutachtungspflich für pädosexuellen Straftäter vorgesehen ist (§ 246a Abs.2 StPO). Am 3. Mai 2013 hat der Bundesrat dem STORMG zugestimmt, so dass das Gesetz zeitnah in Kraft treten kann.
Behandlung schon allein im Strafvollzug
Die Ergänzung der im Regelstrafvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter ist zentrales Anliegen der im Jahr 2005 gegründeten Behandlungsinitiative Opferschutz - einem zunächst nur interdisziplinären Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Journalisten, welche sich alle gemeinsam für einen effektiven Opferschutz einsetzen. Am 16.10.2008 wurde in den Räumen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe der Verein "Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V." gegründet, welcher seit 23.10.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe eingetragen und vom Finanzamt Karlsruhe als gemeinnützig anerkannt ist (vgl. hierzu näher unter BIOS-BW e.V.). Unser Vorbild ist die Schweiz. So verfügt die Haftanstalt Pöschwies im Kanton Zürich bei etwa 450 Inhaftierten über 19 Therapeuten. Neben einer frühzeitigen und sachkundigen Diagnostik schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung hat vor allem diese intensive Betreuung dazu geführt, dass nach den aktuellen Zahlen der Forschung des PPD-Zürich (Stand Juli 2010) in Zürich die Rückfallqute auf derzeit 3% gesenkt werden konnte (mehr unter Rückfalluntersuchungen).

BIOS-Behandlungsprojekte in Baden-Württemberg
Auf Initiative der Behandlungs-Initiative Opferschutz hat der Landtag von Baden-Württemberg für die Jahre 2007/2008 erstmals gezielt Haushaltsmittel zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zur Verfügung gestellt, durch welche durch die Universität Heidelberg wissenschaftlich beforschte Behandlunsgprogramme zur Behandlung von Gewalt-und Sexualstraftätern in mehreren Haftanstalten im Lande, in den Vollzugsanstalten Mannheim, Heimsheim und Heilbronn, und derzeit mehr als 70 einzeltherapeutische Maßnahmen in Haftanstalten in Baden-Württemberg (vgl. hierzu näher unter Modellversuche) durchgeführt werden.
Die bislang zugewiesenen und vom "Fonds Psychotherapie und Bewährung" in Stuttgart verwalteten Geldmittel von derzeit jährlich € 135.000 reichen jedoch zur Deckung des erheblichen Therapiebedarfs nicht aus, weshalb eine Erhöhung dringend notwendig ist. Wegen der Zweckbestimmung der Haushaltsmittel können auch nicht alle indizierten therapeutischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des Strafvollzugs aus diesen Mitteln finanziert werden, wobei Lücken vor allem im Bereich der ambulanten Nachsorge und des rein präventiven Opferschutzes bestehen und diese - soweit möglich - aus Vereinsmitteln der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. geschlossen werden. So hat am 21.4.2010 die vierte BIOS-Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in der JVA Bruchsal ihre Arbeit aufgenommen, welche weitgehend aus aus BIOS-Vereinsmitteln finanziert wird. Die offizielle Einweihung der neuen Einrichtung fand am 22. November 2010 in Anwesenheit des vormaligen Justizministers, Prof. Dr. Ulrich Goll, statt. Am 1. September 2011 haben nunmehr in der JVA Adelsheim das 5. BIOS-Behandlungsprojekt für junge Straftäter und am 1.12.2011 das 6. BIOS-Behandlungsprojekt für suchtkranke Gewaltstraftäter in der JVA Offenburg ihre Arbeit aufgenommen. Beide letztgenannten Projekte werden von der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch über BIOS weitgehend finanziert. Wir danken der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch für ihre finanzielle Unterstützung, ohne welche die Projekte nicht durchführbar wären (mehr hierzu finden Sie unter Behandlungsabteilungen).
Forensische Ambulanz Baden (FAB)
Zur weiteren tatsächlichen Umsetzung des Opferschutzes in Baden-Württemberg unterhalten wir darüber hinaus die Forensische Ambulanz Baden – FAB - (vgl. hierzu näher unter Forensische Ambulanz), welche am 02.06.2008 ihren Arbeitsbetrieb aufgenommen und am 11.11.2008 in Anwesenheit des Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, offiziell eingeweiht wurde.

Markus Klein ist Dipl. Psychloge bei der „Forensischen Ambulanz Baden - FAB"
Foto: Deck (dpa)
Dort und an mehreren Behandlungsstützpunkten im Lande, vor allem in Mannheim, Offenburg, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Baden-Baden und Heilbronn, führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vor allem bei abgeurteilten Straftätern, aber zunehmend auch bei sog. Tatgeneigten und polizeilich oder ansonsten strafrechtlich auffällig gewordenen Personen durch und unterstützen damit Behörden und Sozialträger bei ihrer Arbeit. Seit 1.7.2010 können in der FAB – als eine der wenigen Einrichtungen in Deutschland – auch solche Personen vertrauliche psychotherapeutische Hilfe finden, die ohne Behandlung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen.
Nähere Informationen zu unseren Programm "Keine Gewalt oder Sexualstraftat begehen" können Sie unter "FAB-Tatgeneigte" nachlesen. Das bundesweit einmöige Präventionsprogramm wird seit 1.1.2013 durch die Universtät Hedielberg evaluiert und wissenschaftlich beforscht. Unserere Therapeuten sind ständig für Sie erreichbar, entweder montags bis freitags von 9.00-17.00 Uhr über das Sekretariat (Rufnummer 0721 470 43933) oder das eigens eingerichtete "psychotherapeutisches Notfalltelefon" (Rufnummer: 0173-510 71 71).
Seit 1.1.2010 bieten wir zudem zunächst in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg auch eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten an, wobei jeden Mittwoch ab 9.00 Uhr (Anmeldung im Sekretariat der FAB: 0721 470 43933) in der FAB in Karlsruhe eine regelmäßige Opfer-Sprechstunde eingerichtet ist. Zusätzlich hierzu bietet der Verein im Rahmen der Akutversorgung auch eine Rechtsberatung durch eine Fachanwältin an. Vertiefende Informationen zum Behandlungsangebot der FAB finden Sie unter "Forensische Ambulanz".

Damit BIOS diese vielfältigen therapeutischen Maßnahmen weiter durchführen kann, benötigen wir auch Ihre finanzielle Unterstützung durch Spenden, Sponsoring oder durch Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. Aus diesem Grund haben wir auch am 31. Juli 2011 einen ausdrücklichen Antrag beim Justizministerium Baden-Württemberg auf Gewährung der Ambulanz schon bei ihrer Eröffnung am 11.11.2008 zugesagten Födermittel gestellt. Leider wurde dieser Antrag mit Schreiben des Herrn Justizministers Stickelberger vom 1. September 2011 zunächst negativ beschieden, so dass die in Baden ansässige FAB entgegen der Handhabung bei der in Stuttgart anssäigen Forensischen Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart auch für Jahr 2012 ohne unmittelbare staatliche Unterstützung auskommen muss, obwohl das Land durch unsere rückfallreduzierenden Bbehandlungsmaßnem Kosten in weit erheblicherem Umfang einspart. Insoweit hoffen wir weiter auf ein Einsehen der politisch Verantwortlichen, weil wir ohne eine solche staatliche unmittelbare Förderung bislang vom Verein finanzierte operschützende Behandlungsmaßnahmen zumindest in erheblichem Umfang reduzieren müssten. Das bislang Erreichte sollte aber nicht leichtfertig gefährdet werden. Baden-Württemberg muss das Musterland im Opferschutz bleiben! Für 2013 besteht nun Hoffnung auch Untersützung durch das Land. Hierüber berichten wir weiter.
Der Schutz von Frauen und Kindern
geht uns alle an!
Gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter dürfen nicht ohne Durchführung einer indizierten Therapie aus der Haft entlassen werden.
